Abstract
Die finanzielle Haftung von Betriebsratsmitgliedern für die Kosten externer Berater stand bisher nicht im Fokus der Rechtsprechung. Der BGH hat über die Voraussetzungen und den Umfang der Haftung nun in einem aktuellen Urteil entschieden. Der Beitrag zeigt die Konsequenzen für die Praxis auf.
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