Zusammenfassung
Ein digitales Erbe zu verwalten bedeutet auch, sich mit den Rechten der verstorbenen Person zu beschäftigen: Persönlichkeitsrechte etwa gelten auch nach dem Tod, und wie steht es ums Fernmeldegeheimnis? Wer Bescheid weiß, spart sich so manche unangenehme Auseinandersetzung.
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