Article,

Niedriglohnbeschäftigung 2018 – Erstmals Rückgang, aber nicht für gering Qualifizierte und Minijobber*innen.

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IAQ-Report, (Mai 2020)

Abstract

Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland im Januar 2015 zielte vor allem darauf ab, das starke Ausfransen des Lohnspektrums nach unten zu begrenzen und die Entwicklung der Löhne am unteren Rand positiv zu beeinflussen. Tatsächlich sei der Anteil der Beschäftigten, die weniger als den gesetzlichen Mindestlohn erhielten, deutlich zurückgegangen. Im Jahr 2014 hätte es noch rund vier Millionen Beschäftigungsverhältnisse mit einem Stundenlohn unter 8,50 € (Mindestlohnkommission 2018) gegeben. Seit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns hätte sich die Anzahl der Beschäftigten mit einem Stundenlohn unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (2020) von rund einer Million (2015) auf 509.000 (2018) fast halbiert. Die hohe Zahl von Beschäftigten mit Stundenlöhnen unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns ließe sich mit Ausnahmeregelungen nicht mehr erklären, sondern deute darauf hin, dass bei der Durchsetzung des Mindestlohnanspruchs in Deutschland noch Defizite bestünden.

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