Abstract
MG 2007-07-09
zitiert das All.höchste Reskript zur Eröffnung des Krankenhauses vom 27.8.1813
IV. Aufnahmenbedingungen; 308-311
Abonnement:
"Der Grundsatz dabei ist, das öffentliche Krankenhaus durch einen unbeträchtlichen aber fortwährenden Beitrag an Geld, für die Verpflegung und Heilung in Krankheiten, in welchen man in dasselbe aufgenommen wird, zu entschädigen." 309
Bedingungen zur Aufnahme der Kranken, Eröffnung einer Versicherungsanstalt für Nichtarme und Verpflegungsgebühren für bezahlende Gäste
durch kgl. besondere Administration der Wohltätigkeitsstiftungen im Okt. 1813 bekannt gemacht
Regelungen zu einer Versicherungsanstalt:
318-321
für Individuen "deren Erwerbsfähigkeit aber in Krankheitsfällen bis zur Wiedergenesung aufgehoben ist" 318: männl. und weibl. Dienstboten, Fabrikarbeiter, HgGes u. A. 319
ohne eigenes Domizil
bei DstH "größtenteils nur zur Not untergebracht" 319
Wandelbarkeit der verschiedenen Klassen der Db, HwGenossen und d
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