Abstract
Der Beitrag diskutiert einen Teilaspekt der Verfahren zur Sprachstandsfeststellung für Kinder mit Migrationshintergrund, nämlich den Umgang mit der so genannten Gesamtsprachlichkeit. Nach Begründungen für den Einbezug von Daten aus der Erstsprache werden zwei Probleme der methodologischen Umsetzung ausgeführt: Bezugsnorm und Erstsprache sowie "gemischte Sprache". Abschließend wird gezeigt, dass trotz dieser Bewertungsprobleme auch nicht-deutschsprachige Daten bewertet werden können, wenn von einer "bilinguistischen" Konzeption ausgegangen wird. (DIPF/Orig.).
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