Abstract
Normierung ist allgemein ein nützliches Instrument der formalen und inhaltlichen Dokument- und Medienbeschreibung. Aus diesem Grund werden in der bibliothekarischen Formal- und Inhaltserschlie\textbackslashs sung zentrale Beschreibungselemente über sog. Normdateien kontrolliert, die über die Festlegung von Ansetzungsformen die einheitliche Beschreibung sichern, gleichzeitig durch die Bereitstellung von Nicht-Ansetzungsformen (Verweisungsformen) die Suche auch mit nicht bevorzugten Schreibweisen unterstützen (Synonymen). Normierungselemente in der bibliothekarischen Formalerschließung sind Verfassernamen, Körperschaften, in der Inhaltserschließung sind es Schlagwörter. Die gemeinsame Verwendung der Normdateien in Verbindung mit einem einheitlichen Erfassungsstandard (RAK) bzw. einem Quasi-Erschließungsstandard (RSWK) erleichtert die Datenübernahme und führt zu verlässlichen Erschließungs- und Katalogumgebungen.
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