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Eingruppierung bis E 12 möglich!

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BuB, 66.2014 (1): 50-52 (January 2014)

Abstract

Im langwierigen Kampf um bessere Eingruppierungsregelungen erlebten die Bibliotheksbeschäftigten seit 2011 durch die neue Entgeltordnung der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) zuletzt Jahre der tiefen Frustration – nun ist zur Abwechslung einmal Feierstimmung angesagt: Die zum 1. Januar 2014 in Kraft getretene Entgeltordnung des Arbeitgebers »Bund« (EntgO Bund) stellt für Bibliotheksverhältnisse eine regelrechte Sensation dar. Die damaligen Slogans des Berufsverbands Information Bibliothek (BIB) »Bachelor heißt E 9 – lebenslänglich!« und »FaMIs machen’s für E 2 – Hauptsache Arbeit!?« sind nun beim Bund nicht mehr angebracht …

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