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Handreichung - Neue rechtliche Rahmenbedingungen für Digitalisierungsprojekte von Gedächtnisinstitutionen

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(2017)

Аннотация

Museen, Bibliotheken und Archive haben die Aufgabe, als Gedächtnisinstitutionen unser reiches kulturelles Erbe zu bewahren und im öffentlichen Bewusstsein zu halten. Sie beschaffen und bewahren Kulturzeugnisse, sie erforschen sie, machen sie bekannt, stellen sie aus. Für all diese Handlungsfelder haben sich mit der Digitalisierung neue Möglichkeiten eröffnet, aber die Gedächtnisinstitutionen stehen auch vor neuen Herausforderungen. Neben organisatorischen, technischen Fragen und finanziellen Herausforderungen sind es insbesondere die rechtlichen Rahmenbedingungen, die eine große Bedeutung im Alltagsleben der Institutionen erlangt haben und dabei oft als Beschränkungen und Problem wahrgenommen werden. Diese Broschüre soll einen Überblick über die relevanten rechtlichen Bestimmungen geben, insbesondere des Urheberrechts und dadurch den Mitarbeitern von kulturellen Institutionen eine erste Orientierung geben. Sie soll zudem zeigen, was alles trotz eventuell verbleibender Risiken möglich und vertretbar sein kann. Diese Handreichung erscheint nun schon in der vierten Auflage. Nach Erscheinen der dritten Auflage (2014) formulierten namhafte Rechtsexperten und Vertreter deutsche Kulturinstitutionen mit der Hamburger Note den Appell an den Gesetzgeber, die nötigen rechtlichen Rahmenbedingungen für die Digitalisierung in allen öffentlichen Gedächtnisinstitutionen und die Präsentation des kulturellen Erbes im Internet zu schaffen. Tatsächlich hat sich mittlerweile etwas getan: Der deutsche Bundestag hat im Jahr 2017 die urheberrechtlichen Erlaubnisse für Akteure der Wissensgesellschaft reformiert. Damit sind die Rahmenbedingungen für die Digitalisierung klarer und auch besser geworden. Nichts verändert hat sich dagegen an der Möglichkeiten der Präsentation im Internet. Hier bedarf es weiterhin der genauen urheberrechtlichen Prüfung jedes einzelnen Objektes. Auch die grundlegenden Fragen zum urheberrechtlichen Schutz, zur Rechteeinholung und zum Entstehen von Rechten bei Mitarbeitern der Gedächtnisinstitutionen wie bei Externen sind unverändert geblieben. Gleichwohl erfordern sowohl die inhaltlichen Änderungen sowie die Neustrukturierung des Gesetzes nach einer neuen, komplett überarbeiteten vierten Auflage der vorliegenden Handreichung. Die Neuregelungen des Gesetzes zur „Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz)“ gelten ab dem 1. März 2018.

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