Abstract
Mit der Richtlinie 89/391 EWG vom 12.6.1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit ist für das europäische Recht ein "Grundgesetz des betrieblichen Arbeitsschutzes" geschaffen worden, das die skandinavischen und niederländischen Regelungen zum Schutz der Arbeitsumwelt sowie die Grundsätze des Übereinkommens Nr. 155 des ILO-Übereinkommens über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt zusammenfasst und in Form eines allgemeinen Teils des Arbeitsumweltrechts transparent gestaltet. Zu den wesentlichen Elementen dieser neuen Konzeption gehört auch das Partizipationsprinzip, dessen Bedeutung und Ausformung in der vorliegenden Studie erarbeitet werden soll. Weiter sollen Vorschläge unterbreitet werden, wie dei Stärkung dieser Partizipation realisiert werden kann.
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