Abstract
Dass der Betriebsrat als wichtiger Akteur bei der Schaffung von Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz erhalten bleibt, sei im Entstehungsprozess der DSGVO nicht selbstverständlich gewesen, aber schließlich politisch durchgesetzt worden. Dennoch bleibe nicht alles beim gewohnten Alten. Dieser Umstand ist Ausgangspunkt der folgenden Überlegungen. Im Mittelpunkt stehe die Frage, wie die neuen Anforderungen an Betriebsvereinbarungen zum Beschäftigtendatenschutz aussähen, welche Datenschutzthemen in ihnen geregelt werden sollten und wie mit den zahlreichen alten, noch gel-tenden Betriebsvereinbarungen im Lichte der Datenschutz-Grundverordnung umzugehen sei. Darüber hinaus stelle sich die Frage, welche Datenschutzanforderungen an den Betriebsrat selbst zu stellen seien.
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