Abstract
MG 2007-05-20
Ohne auf die Verschärfungen des Ansässigmachungsrechts von 1834 einzugehen, schildert der Autor, dass ab den späten 1830er Jahren die zugewanderten Arbeiter in München zunehmend als Bedrohung der Sicherheit wahrgenommen wurden.
Zuvor hatte der Arbeitskräftebedarf in der Münchner Bauwirtschaft einen eher lockeren Umgang der Behörden (Polizei und Magistrat) mit den gesetzlichen Bestimmungen bewirkt 95.
Zunächst versuchten die Behörden nun, die bestehenden Meldegesetze und Wanderungsgesetze strenger zu handhabe. Diese Taktik erwies sicht nicht nur als teuer, sondern auch als uneffektiv: Die Bierkrawalle des Jahres 1840 konnten nicht verhindert werden.
Darauf hin setzte die Polizei auf die Taktik von "Überwachung und Beobachtung" 99 der Unterklassen. Diese Taktik wurde auch unter Max. II. weiter angewandt.
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