Article,

Äquivalenzstörungen bei Kaufverträgen

.
Wert und Preis im Zivilrecht, (2008)

Abstract

In diesem Teil geht es um den zivilrechtlichen Kern des Themas: Unter welchen Umständen versagt die Rechtsordnung abgeschlossenen Verträgen ausnahmsweise die rechtliche Wirksamkeit, wenn Leistung und Gegenleistung nicht in einem angemessenen Verhältniszueinander stehen? Kernthema ist die ausgleichende Gerechtigkeit im aristotelischen Sinn;1 gerecht ist der Vertrag nach diesem Konzept, wenn der Anteil jedes Vertragspartners an den Gesamtressourcen der Gesellschaftdurch den Vertragsabschluss nicht beeinflusst wird. Damit geht es nicht um die richtige Verteilung der Ressourcen auf dieeinzelnen Mitglieder der Gesellschaft; diese austeilende Gerechtigkeit bleibt für Zwecke dieser Arbeit ausgeklammert, unteranderem weil ich — insofern ganz im Einklang mit der herrschenden rechtsökonomischen Ansicht — meine, dass diese Verteilungder Ressourcen nicht mit Mitteln des Vertragsrechts erfolgen soll.

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