Der Mindestlohn kommt, jedoch nicht flächendeckend. Die mächtige Lobby der Zeitungsverleger hat es geschafft, sich selbst von den gesetzlichen Regelungen auszuklammern.
In der Serie „netzpolitische Dimension“ geht es um Themen, deren netzpolitische Relevanz sich bisweilen erst auf den zweiten Blick erschließt. Diesmal: Mindestlöhne für Zeitungsboten.
Mit der Klage der VG Media und einer Kartellbeschwerde gegen Google geht die Diskussion um das Leistungsschutzrecht für Presseverlage in die nächste Runde. Dass neue und alte Medien auch juristisch aufeinander prallen, ist dagegen nichts Neues. So forderten Telegrafenagenturen bereits in den Zwanzigerjahren einen Schutz vor „Nachrichtendiebstahl“ durch das Radio.
Worum geht es beim Streit um das Leistungsschutzrecht eigentlich? Nur um ein verkorkstes Gesetz? Verlage, Google und Blogger beharken sich in einem Grabenkrieg. Den gilt es schnell zu beenden. (Von Frank Rieger)
Seit mehreren Jahren spukt es durchs Netz, jetzt wird es ernst: Am späten Abend diskutieren Abgeordnete das Leistungsschutzrecht für Verlage erstmals im Bundestag. Die Gegner und Befürworter rüsten für die Schlacht, die Lobbyisten werden aktiv. Auf der Strecke bleibt die neutrale Berichterstattung.
Die deutschen Zeitungsverleger versuchen derzeit, ihren durch gesellschaftlichen Wandel verursachten Profitrückgang zu stoppen. Neben lauteren Lobby-Methoden setzt die Branche dabei vermehrt auf Protektionismus und Desinformation.
Die CSU-Politikerin Dorothee Bär äußert große Bedenken gegen das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Das neue Recht dürfe die Informations- und Kommunikationsgesellschaft im digitalen Zeitalter nicht unnötig einschränken, so Bär gegenüber iRights.info. Über Lobby-Vorwürfe zeigt sich Bär beunruhigt.