Die Linke will die Position der Urheber gegenüber Verlagen und Musik-Labels gesetzlich stärken. Der Deutsche Journalisten-Verband begrüßt den Vorstoß. Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger wirft der Linken vor, die Beteiligten spalten zu wollen.
Für Siegfried Kauder, Vorsitzender des Rechtsausschuss des Bundestags, ist Entwurf zum besseren Verlegerschutz im Internet ein Taschenspielertrick. Es würden nur Gewinne von einem Konzern zu anderen übertragen.
Für den Bruchteil einer Sekunde denke ich “Goiiiiillllll – Megafame”. Aber ich habe noch nicht zu Ende gedacht und bevor ich antworten kann, kommt gleich hinterher: “für Online-Veröffentlichung bezahlen wir nichts”.
Es ist kein Spaß, sich mit dem Kartell aller großen Häuser anzulegen. Wer will Springer, Burda, „Süddeutsche“, „FAZ“, DuMont und die „WAZ“-Gruppe gegen sich haben? Natürlich sagen Mathias Döpfner, Frank Schirrmacher oder Hubert Burda ihren Redakteuren nicht, was sie schreiben sollen. Das wissen die schon von allein.
Unglaublich, was für ein absurdes Zeug zur Zeit durch die Medien und die Juristenblogs blubbert – weil der gleiche Unsinn im Referentenentwurf zum Leistungsschutzrecht (LSR) steht.
Der DJV heftete sich gestern einen Erfolg an die Brust, den es so nicht gegeben hätte, wenn Freischreiber und 40 freie Journalisten nicht die Initiative ergriffen hätten.
Vor einer Woche hatten wir darüber berichtet, dass verdi ein Positionspapier zum Urheberrecht beschlossen hat, was („irgendwie“) vergleichbar mit der Stoppschilder-Idee ist, die im vergangenen Jahr in der Diskussion war. Einige Leser haben sich als verdi-Mitglied an ihre Organisation gewandt und wollten mehr zur Intention erfahren. Uns liegen Mails vor, wo verdi der Meinung ist, wir würden hier „bewusst oder unbewusst irreführend“ berichten.
Die "Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht" (IGEL) will über eine Gefahr aufklären, die den deutschsprachigen Teil des Internets stärker gefährden könnte als der JMStV
In immer mehr Autorenverträgen tauchen Passagen auf, in denen freie Journalisten umfassende Nutzungsrechte abtreten sollen – damit die Verlage die Texte multimedial verwerten können. Ohne mehr zu zahlen. Hier die sieben wichtigsten Punkte, die Sie über diese Verträge wissen sollten. (Von Matthias Thiele)
Erfolg der freien Journalisten gegen CAPITAL, IMPULSE, BÖRSE ONLINE, FTD: Geschäftsbedingungen für Autoren in wesentlichen Teilen gerichtlich untersagt
Weil uns das Verlangen nach einem Leistungsschutzrecht auch 2011 wieder über Gebühr beschäftigen wird, hat Mario Sixtus einen zornigen Brief an Springer, Holtzbrinck, Burda & Co. geschrieben.
Es kann der Frömmste nicht in Frieden verlinken, wenn es dem bösen Medienmogul nicht gefällt. Wenige Tage nach dem offiziellen Launch der Kommentar-Plattform Commentarist haben die Verlagshäuser SZ und FAZ dem kleinen Startup-Unternehmen durch Abmahnungen und Androhung „massiver rechtlicher Schritte“ den Stecker gezogen.
Bis heute haben die Verlage keinen Gesetzentwurf für das seit langem herbeigebettelte Leistungsschutzrecht vorgelegt. Wenigstens hierfür verdienen sie Dank. Ein Vortrag
Gestern zum Beispiel, als Keese auf der Veranstaltung „Wer verdient mit welchem Recht?“ in Hamburg eine besonders originelle (und mir neue) Begründung nannte, warum ein Leistungsschutzrecht für Verleger auch im Interesse der Urheber sei: Weil die Verleger, wenn sie erst einmal ein eigenes Recht hätten, aufhören könnten, den Autoren ihre Rechte wegzunehmen.
So viel Einheit war selten: Politiker, Blogger und Unternehmer bemühen das Feindbild Google. Der Deutsche Journalistenverband etwa fordert Gesetze gegen den Konzern und Gratis-Angebote - und stellt dabei das Web in Frage. Angstmache ist kein Ersatz für Analyse, findet Konrad Lischka.