Überlegen Sie einmal, wie viele verschiedene Arten von Inhalten Ihr Unternehmen jeden Tag nutzt. Einerseits ist es absolut richtig all diese Inhalte als ‘Assets’ zu bezeichnen. Denn sie sind das Rückgrat Ihres Unternehmens, und jeder in Ihrem Team verlässt sich auf sie, um seine Arbeit zu erledigen und neue Kunden zu gewinnen
Ab 25. Mai 2018 wird die EU Datenschutz Grundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft treten. Was muss nun beachtet werden, um nicht in die Abmahnfalle zu geraten?
Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e.V.
Als im Jahre 2001 das BDSG novelliert wurde, veröffentlichte die GDD die erste Ausgabe der „Praxishilfen“ zu Verarbeitungsübersicht, Verfahrensverzeichnis und Vorabkontrolle. Zum Konzept der Reihe gehörten schon damals prägnante und unmittelbar verwertbare Handreichungen für den betrieblichen Datenschutzalltag.
Mit Inkrafttreten der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung am 24. Mai 2016 beginnt nun eine neue Zeitrechnung. Die GDD-Praxishilfen erscheinen daher fortan in neuem, klaren Design und mit neuer Zählung ausschließlich als PDF-Dateien.
Dieses Kurzpapier der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz – DSK) dient als erste Orientierung insbesondere für den nicht-öffentlichen Bereich, wie nach Auffassung der DSK die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) im praktischen Vollzug angewendet werden sollte. Diese Auffassung steht unter dem Vorbehalt einer zukünftigen - möglicherweise abweichenden - Auslegung des Europäischen Datenschutzausschusses.
K. Martin Rost. Informatik 2013 - Informatik angepasst an Menschen, Organisation und Umwelt, Volume P-220 von Lecture Notes in Informatics (LNI), Gesellschaft für Informatik, 1. Edition, (2013)