Die Schweiz muss mehr gegen den Klimawandel unternehmen, sie verstößt sonst gegen Menschenrechte, hat der zuständige Europäische Gerichtshof entschieden.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat mit seinem heutigen Urteil vom 10. Juli 2014 die Pressefreiheit in Deutschland entscheidend gestärkt.
Die Beschwerdeführer vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) begrüßen die Entscheidung des Gerichts, sich der Spionagevorwürfe gegen den GCHQ im Schnellverfahren anzunehmen. Die Richter sollen feststellen, ob die jüngst bekanntgewordenen Internetüberwachungsprogramme des britischen Geheimdiensts Rechtsgrundsätze verletzen.
Wegen der Datenspionage des britischen Geheimdienstes haben Bürgerrechtler den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angerufen. Jetzt wird bekannt: Das Gericht gibt der Sache oberste Priorität. Für die Regierung Cameron wird das sehr unangenehm. (Von Michael Hanfeld)