Mit mehr als vier Milliarden Euro soll den Kraftwerksbetreibern der Abschied von der Kohle "erleichtert" werden. Hermann Ott von der Umweltrechtsorganisation Client Earth hält die Entschädigungen an die Kohlekonzerne für das Abschalten der Anlagen für weit überhöht – und rechnet damit, dass sie zurückgezahlt werden müssen.
Über die Verfassungsklage der Stromkonzerne gegen die entschädigungslose Rücknahme der AKW-Laufzeitverlängerung und die Einführung konkreter Abschaltdaten für alle Reaktoren nach dem Super-GAU von Fukushima hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am 6. Dezember 2016 entschieden.
Was Staaten in ein Abkommen zum Investitionsschutz hineinschreiben, hat nur so viel Wert, wie ihm der mächtige Vorsitzende eines Schiedsgerichts gibt. Dessen Kreativität ist mitunter ziemlich groß.