Facebook beutet seine Nutzer:innen kartellrechtlich relevant aus, sagt der Bundesgerichtshof. Damit bestätigen die Richter das Verbot der Zusammenführung von Daten, welches das Bundeskartellamt ausgesprochen hatte.
Rückschlag für das Bundeskartellamt: Das Oberlandesgericht Düsseldorf meldet „ernstliche Zweifel“ an der Rechtmäßigkeit des weltweit beachteten Vorgehens gegen Facebook an. Auf Antrag des Datenkonzerns setzt das Gericht das Verfahren nun vorerst aus und spart dabei nicht mit Kritik an den Kartellwächtern. Eine erste Einschätzung.
Die EU legt sich mit dem kalifornischen Suchmaschinenanbieter Google an. Es geht um Meinungsmache, Monopole und Milliarden. Und um die Frage: Was ist das eigentlich für eine Firma, die da unsere Sicht auf die Welt prägt (und möglicherweise verändert)
Seit Tagen geistert durch den rauschenden Blätterwald die Behauptung, das EU-Parlament wolle noch in dieser Woche eine Abstimmung über die Zerschlagung Googles einleiten. Allein: Das ist nicht wahr.