Die Bürgerrechtsorganisation Noyb hat wegen Datenschutzbedenken eine Beschwerde gegen OpenAI eingelegt und fordert eine DSGVO-konforme Datenverarbeitung.
Seit Monaten sitzt Julian Assange in einem Hochsicherheitsgefängnis. Die USA fordern seine Auslieferung. Westliche Intellektuelle, sonst für jeden Dissidenten schnell bei der Stange, rühren keinen Finger. Ein Skandal, meint der Jurist Milosz Matuschek.
Das ArbG Gießen hat entschieden, dass ein Betriebsratsmitglied Anspruch auf Entschädigung gegen den Arbeitgeber hat, wenn Kündigungsgründe fingiert wurden, um das Betriebsratsmitglied loszuwerden.
Redaktionen erhalten immer öfter Schreiben von Anwälten, die gegen eine Berichterstattung über ihre Mandanten drohen. Oft bevor diese überhaupt vollzogen wurde und sich noch im Stadium der Recherche befindet. Journalisten sollen damit möglicherweise eingeschüchtert werden. Verlage und Sendeanstalten wappnen sich.
"Bei näherer Betrachtung jedoch zeigen sich zahlreiche rechtliche Spannungsfelder. Selbige beginnen bereits bei der Einordnung in das Gerüst der Kommunikationsgrundrechte, spannen sich über marken- und namensrechtliche Probleme bis hin zur Beachtung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts Dritter, wenn in Blogs gepostet, kommentiert und diskutiert wird. Das vorliegende Werk hat den Versuch unternommen, diese und andere Fragen zu beleuchten und auch Antworten zu geben." (Zitat)
Teil der Dissertation von Dr. Noogie C. Kaufmann, vollständig veröffentlicht im Verlag Dr. Kovac
"Bei näherer Betrachtung jedoch zeigen sich zahlreiche rechtliche Spannungsfelder. Selbige beginnen bereits bei der Einordnung in das Gerüst der Kommunikationsgrundrechte, spannen sich über marken- und namensrechtliche Probleme bis hin zur Beachtung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts Dritter, wenn in Blogs gepostet, kommentiert und diskutiert wird. Das vorliegende Werk hat den Versuch unternommen, diese und andere Fragen zu beleuchten und auch Antworten zu geben." (Zitat)
Teil der Dissertation von Dr. Noogie C. Kaufmann, vollständig veröffentlicht im Verlag Dr. Kovac
BGH-Urteil: "Tritt der Einzelne als ein in der Gemeinschaft lebender Bürger in Kommunikation mit anderen, wirkt er durch sein Verhalten auf andere ein und berührt er dadurch die persönliche Sphäre von Mitmenschen oder Belange des Gemeinschaftslebens, dann ergibt sich aufgrund des Sozialbezuges nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Einschränkung des Bestimmungsrechts desjenigen, über den berichtet wird ..."