Pressemitteilung:
Schiedsgerichte in Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) und den USA (TTIP) sind angesichts des beiderseits hoch entwickelten Rechtsschutzes schon nicht notwendig und deshalb abzulehnen, weil sie in die hoheitlichen Befugnisse der Europäischen Union und Deutschlands eingreifen können.