Der BGH hat den rechtssicheren Einsatz einer "Tell-a-friend"-Funktion fast unmöglich gemacht. Wenn Sie eine Funktion zum Versand von Empfehlungsemails einsetzen, sollten Sie daher deren weitere Nutzung neu überdenken.
Medien bestehen in aller Regel aus Inhalten (neudeutsch: „Content“) und aus Werbung. Manche meinen, dass diese begriffliche Trennung schon deshalb unsinnig ist, weil es sich bei dem, was man „Content“ nennt ja letztlich ja nur um eine Masche handelt, den Konsumenten eines Mediums für die darin enthaltene Werbung zu interessieren - und damit gewissermaßen um…
Bei den vielen Möglichkeiten Inhalte innerhalb sozialer Netzwerke zu teilen, entsteht der Eindruck man dürfte sie beliebig nutzen. Der Eindruck trügt jedoch, denn das Teilen ist nur in den hier im Beitrag erklärten Fällen zulässig.