Kolumne Heribert Prantl: Schiedsgerichte im geplanten Freihandelsabkommen TTIP sind eine Täuschung. Sie verstoßen gegen das Grundgesetz und sind alles andere als harmlos.
Pressemitteilung:
Schiedsgerichte in Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) und den USA (TTIP) sind angesichts des beiderseits hoch entwickelten Rechtsschutzes schon nicht notwendig und deshalb abzulehnen, weil sie in die hoheitlichen Befugnisse der Europäischen Union und Deutschlands eingreifen können.
Zu Recht empören sich viele Europäer über die geplanten Freihandelsabkommen. Die Rechte der Bürger stehen auf dem Spiel. Die EU ist zu wichtig, um sie der neoliberalen Ideologie völlig auszuliefern.
Ein Gastbeitrag von Herta Däubler-Gmelin