Derzeit bietet sich die seltene Gelegenheit, einmal unter die Motorhaube des Text-Verwertungsbetriebes zu schauen und die dortigen Ränkespiele zu beobachten bzw. auch im Nachhinein zu rekonstruieren. Ermöglicht wird das durch ein (nicht rechtsrkäftiges aber lesenswertes) Urteil des Landgerichts München I und eine daraus entstandene Debatte …
Die Verwertungsgesellschaft Wort zählt zu den eher Stillen im Lande. Anders als die konfliktfreudige GEMA steht sie nicht unter Dauerbeschuss. Das könnte sich bald ändern. Denn unter den Autoren verstärkt sich der Eindruck, dass ihre Interessen bisweilen etwas stiefmütterlich behandelt werden.
Das Landgericht München hat entschieden: die Vergütungspraxis der VG Wort benachteiligt einzelne Autoren und verstößt gegen das Willkürverbot. Welche Position die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten Union in Verdi (DJU) zur Vergütungspraxis einnimmt, erläutert DJU-Bundesgeschäftsführerin Cornelia Haß im Interview.
Eigentlich war für Ende Juni der jährliche Geldregen angekündigt. Doch die Verwertungsgesellschaft Wort hat die Ausschüttung ihrer Einnahmen gestoppt. Denn ein Gerichtsurteil stellt die bisherige Verteilung an Autoren und Verleger infrage. Nur auf den ersten Blick ist das ein Sieg für die Urheber.
Mit einer Klage gegen die VG Wort bringt der Urheberrechtler Martin Vogel die Strukturen der großen Verwertungsgesellschaften ins Wanken. Auch die GEMA und die VG Bild-Kunst müssten laut Vogel ihre Zahlungen an Verlage stoppen. Im Interview mit iRights.info kritisiert Vogel die Rolle der Gewerkschaften als „übel“ und das Verhalten des Deutschen Patent- und Markenamts als „skandalös“.
Die Deutsche Journalistenunion (dju) in der Gewerkschaft Verdi ist gegen eine Passage eines Artikels auf telepolis vorgegangen, in der ein iRights.info-Interview mit dem Urheberrechtler Martin Vogel zitiert wird.