Der Bundesgerichtshof hat im VG Wort-Urteil den Urhebern das alleinige Recht an den Ausschüttungen zugesprochen. Seitdem zittern die Zeitungs-, Wissenschafts-, und Belletristikverlage, weil sie bereits erhaltene Tantiemen zurückzahlen müssen. Das freut alle freien Journalisten, alle Wissenschaftler – aber die Debatte gerät gerade durch eine dritte Urheberpartei in die Schieflage: Durch eben jene Autoren renommierter Buchverlage, die sich auf die Seite der Verlierer stellen, auf die Gegenseite. Analyse eines fehlgeleiteten Diskurses – mithilfe des vermutlichen strengsten Dialektikers Deutschlands.
Können Sie sich schon mal drauf einstellen: Mit der großen, tollen deutschen Buchkultur ist es jetzt vorbei. Der Bundesgerichtshof hat sie auf dem Gewissen. Mit einem Urteil entzieht er ihr die Geschäftsgrundlage – und das nur, weil er irgendsoein Gesetz unnötig gesetzestreu auslegt.
Im Prozess des Urheberrechtlers Martin Vogel gegen die VG WORT liegt jetzt die schriftliche Urteilsbegründung vor. Fazit: Autorinnen und Autoren müssen es nicht hinnehmen, dass von ihren Vergütungen Abzüge zugunsten von Verlagen vorgenommen werden. Jedenfalls nicht, wenn sie den Vertrag mit der Verwertungsgesellschaft vor dem Verlagsvertrag unterschrieben haben.
Sowohl bei der GEMA als auch bei der VG WORT werden grundsätzlich auch Verleger an den Ausschüttungen beteiligt: Zwischen 30 und 50% liegt der Anteil, den diese jedes Jahr einstreichen. Begründet wird dies mit der Notwendigkeit von Pauschalisierungen zum Zwecke der vereinfachten Verwaltung. Und mit vertraglichen Rechteabtretungen. Im Lichte des Luksan-Urteils dürfte beides nicht mehr haltbar sein.
Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) stellt Experten zufolge die Verteilungspraxis der großen deutschen Verwertungsgesellschaften in Frage. Die zuständige Aufsichtsbehörde, das Deutsche Patent- und Markenamt, will die „Erwägungen des EuGH“ nun prüfen. Droht der Bruch zwischen Urhebern und Velegern? (Von Alexander Wragge)
Derzeit bietet sich die seltene Gelegenheit, einmal unter die Motorhaube des Text-Verwertungsbetriebes zu schauen und die dortigen Ränkespiele zu beobachten bzw. auch im Nachhinein zu rekonstruieren. Ermöglicht wird das durch ein (nicht rechtsrkäftiges aber lesenswertes) Urteil des Landgerichts München I und eine daraus entstandene Debatte …
Netzpresse: Urheberrecht: Die Autoren hätten nicht mit den Verlagen teilen müssen: Diese Seite ist Teil der Internet-Plattform für Journalisten, Netzwerk der Medien.
Nüchtern, ja fast schon kleinlaut liest sich die jüngste Pressemitteilung (hier als pdf-Dokument) der Verwertungsgesellschaft Wort: Das Landgericht München I habe "eine Entscheidung getroffen, die nicht zugunsten der VG Wort ausgefallen ist. In dem Rechtsstreit geht es um die Frage, ob eine Beteiligung von Verlagen an den Auszahlungen der VG …