Der Justizausschuss des US-Senats hat am Donnerstag mit großer Mehrheit den umstrittenen Entwurf für ein Gesetz zur besseren Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte beschlossen. Vier Gegenstimmen bei 14 Befürwortungen gingen allein auf das Konto republikanischer Senatoren. Damit ist der Weg frei für die Abstimmung des "Enforcement of Intellectual Property Rights Act of 2008" im Plenum des Senats. Das Vorhaben will mit einem Bündel an straf- und zivilrechtlichen Maßnahmen die Position von Rechtehaltern stärken. US-Bürgerrechtsorganisationen wie Public Knowledge oder die Electronic Frontier Foundation (EFF) warnen daher vor einem "Geschenk" an die Inhalteindustrie.
Too many wrongly characterize the debate as "security versus privacy." The real choice is liberty versus control. Tyranny, whether it arises under threat of foreign physical attack or under constant domestic authoritative scrutiny, is still tyranny. Liberty requires security without intrusion, security plus privacy. Widespread police surveillance is the very definition of a police state. And that's why we should champion privacy even when we have nothing to hide.
Vielen Verfechtern der Bürgerrechte und der verbliebenen Freiräume im Internet laufen derzeit trotz der heißen Temperaturen kalte Schauer über den Rücken. Auslöser der sich vor allem über Blogs verbreitenden Schockwellen ist die Saga, dass das Pendant zur US-amerikanischen Anti-Terrorgesetzgebung, dem heftig umstrittenen Patriot Act mit seinen weiten Überwachungsbefugnissen für Sicherheitsbehörden, angeblich fürs weltweite Netz schon in den Schubläden der Gesetzgeber liegt. Dies berichtete zumindest Lawrence Lessig, Rechtsprofessor an der Stanford University und Gründer des alternativen Copyrights-Projekts "Creative Commons", Ende Juli auf der Konferenz "Brainstorm: Tech" des US-Magazins Fortune in Kalifornien. Als Zeugen führte er niemand Geringeres an als Richard Clarke, den langjährigen Terrorabwehrstrategen der US-Regierung.
Bürgerrechtler sehen mit den "Information Fusion Centers" der Sicherheitsbehörden in den USA den kafkaesken Albtraum wahr werden, dass "Beweise" für das Begehen von Verbrechen rund um geringfügige Verdachtsmomente konstruiert werden. Strafverfolger würden mit Hilfe der zentralen Datenbankeinrichtungen Indizien für ein Vergehen schon bei einer leisen Ahnung in Kooperation etwa mit Banken, Vermietern oder Internetprovidern zusammentragen, erläuterte Mike German, Justiziar bei der American Civil Liberties Union (ACLU), die Funktionsweise des von der US-Regierung vorangetriebenen Sicherheitsprojekts auf der Konferenz "Computers, Freedom, and Privacy 2008" (CFP) in New Haven.
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Das US-Department of Homeland Security (DHS) hat 2004 im Rahmen des Kampfs gegen den Terror angefangen, Zentren für die Sammlung umfangreicher Dossiers über Bürger einzulegen. Inzwischen gibt es nach Angaben der Behörde 58 solcher Datensammelstätten, die erst seit kurzem im Blickpunkt einer breiteren Öffentlichkeit stehen. Ziel der computergestützten Verschmelzungsanlagen ist nicht nur die Intensivierung des Informationsaustauschs zwischen lokalen, staatlichen und bundesstaatlichen Behörden aller Art sowie auch dem Militär. Vielmehr geht es auch um die Verknüpfung der dort angehäuften personenbezogenen Daten mit den Informationshalden privater Auskunfteien sowie anderer kommerzieller Datenjäger.
Während die bisherige juristische Literatur davon ausgeht, dass die Nutzung eines offenen WLAN zwar zivilrechtliche Schadensersatzansprüche auslösen kann, aber nicht strafbar ist, kommt nun eine Entscheidung des Amtsgerichts (AG) Wuppertal zu einem ganz anderen Ergebnis. Nach Ansicht des Richters stellt diese Art der Nutzung eines offenen Zugangs ein strafbares Abhören von Nachrichten sowie einen Verstoß gegen die Strafvorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) dar (Az. 22 Ds 70 Js 6906/06). Das Urteil erging bereits im Jahr 2007, wurde aber erst jetzt veröffentlicht und dürfte die erste Entscheidung zu dieser Problematik sein.
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Der Angeklagte des Verfahrens leistete sich aus finanziellen Gründen keinen Internetzugang. Ende 2006 nutzte er "vom Bürgersteig aus" ein offenes Funknetzwerk, von dem ihm bekannt war, dass dessen Besitzer den Zugang nicht verschlüsselt hatte. Er beabsichtigte dabei, die Internetnutzung ohne Zahlung eines Entgeltes und ohne Zustimmung des Betreibers zu erlangen. Der Geschädigte rief aber die Polizei, als er bemerkte, dass sich der Angeklagte mit seinem Laptop in seinen Computer "eingewählt" hatte. Obwohl dem WLAN-Betreiber durch die Tat kein finanzieller Schaden entstand, da er über eine Flatrate verfügte, erstattete er Strafanzeige. Die Polizei beschlagnahmte daraufhin den Laptop des Angeklagten.
Ein Jahr nach dem Start des Angebotes, bundesweit Freiheitsredner für Vorträge über den Wert der Privatsphäre zu vermitteln, zieht der Rednerdienst ein positives Fazit. Im ersten Jahr wurden Freiheitsredner von Schulen, Universitäten und von Demonstrationsveranstaltern gebucht und hielten über 70 Vorträge. Dem Netzwerk der Freiheitsredner gehören derzeit 81 ehrenamtliche Redner und Rednerinnen in ganz Deutschland an.
Die Ortsgruppe Kassel des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ruft am 06. November 2007 unter dem Motto "Freiheit statt Angst - für die Grundrechte" zu einem Protestzug durch die Kasseler Innenstadt auf.