"Das Handelsabkommen Ceta hat wesentliche Auswirkungen auf die kommunale Selbstverwaltung, deren Ausgestaltung in der Zuständigkeit der Bundesländer liegt. Damit werden faktisch Hoheitsrechte des Landes Bayern auf die EU übertragen und deshalb bedarf es einer rechtsverbindlichen Zustimmung des Bundesrats." Hier setzt auch das bayerische Volksbegehren gegen Ceta an.
Der deutsche EU-Kommissar Günther Oettinger ist gegen ein Mitspracherecht für nationale Parlamente bei Ceta und facht damit den Streit um den Umgang der EU mit dem Freihandelsabkommen an.
Der Bundestag soll über das umstrittene Ceta-Abkommen abstimmen, aber die EU-Kommission will es vorher in Kraft setzen. Nur die Bundesregierung könnte das verhindern.
Kehrtwende in Brüssel: Nationale Parlamente dürfen über das umstrittene Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada abstimmen. Das könnte zum Aus für CETA führen. Vorher aber könnten Teile davon in Kraft treten.
Die Regierungen haben der Kommission den Auftrag gegeben, ein gemischtes Abkommen zu verhandeln. Sie hat nicht die Kompetenz, am Ende zu sagen, das, was sie ausgehandelt hat, sei ein EU-only-Abkommen. Sie beruft sich dabei auf Art. 293 AEUV, der die Abänderung von Gesetzen regelt, für die die Kommission das Vorschlagsrecht hat. Diese kann der Rat vor Weiterleitung an das EU-Parlament tatsächlich nur einstimmig abändern. Das, so die Kommission gelte nun auch für die Einschätzung der Kommission zur Rechtsnatur von CETA.