Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass vergriffene Bücher laut der EU-Urheberrechtsrichtlinie nur dann digital vervielfältigt werden dürfen, wenn die Autoren vorab davon wissen und widersprechen können.
Technisch könnte eine Bibliothek ein E-Book mehrfach verleihen. Rechtlich erkennt der EuGH aber keinen Grund, zwischen digitalem und gedrucktem Lesestoff zu unterscheiden.
What will future historians will see as the major Russian contribution to early 21st-century Internet culture? It might not be troll farms and other strategies for poisoning public conversation — but rather, the democratization of access to scientific and scholarly knowledge.