Befürworter der Transatlantischen Freihandels- und Investitionspartnerschaft werfen Kritikern Panikmache vor. Doch Erfahrungen mit vergleichbaren Abkommen zeigen: Die Warnungen sind berechtigt. Von Jörn Boewe und Johannes Schulten
Wie andere Freihandels-vorhaben wird auch das seit Juli dieses Jahres verhandelte trans-atlantische Handels- und Investitionsabkommen (TTIP) zwischen der EU und den USA mit Wachstums- und Wohlfahrtsgewinnen begründet. Entgegen dieser positiven Darstellung weisen allerdings Erfahrungen mit anderen Handels- und Investitionsabkommen auf eine Reihe kritischer Aspekte und Risiken hin.
Am 16. Dezember 2013 hat die Europäische Union mit den USA über ein transatlantisches Freihandelsabkommen verhandelt. In den kommenden Monaten sollen die Gespräche weiter gehen. Für den DGB und die Gewerkschaften steht fest: Das Abkommen darf nicht zu einem Abbau von Arbeitnehmer-, Umwelt- und Verbraucherrechten führen.
Am 16. Dezember beginnt die dritte Verhandlungsrunde für ein Freihandelsabkommen zwischen den USA und der EU. Der DGB betont: Arbeitnehmerrechte und Sozialstandards sind nicht verhandelbar. Der Klartext.