Weltweit werden immer mehr Internetforen überwacht, leben Blogger immer gefährlicher. Das geht aus einer Untersuchung der Nichtregierungsorganisation Freedom House hervor. Der Bericht listet die zehn häufigsten Arten der Internet-Kontrolle auf.
Die Überwachung durch die Geheimdienste müsse mit starken politischen Konzepten und modernster Technologie bekämpft werden, sagt Netzaktivist Appelbaum im Interview mit der ARD. Doch auch jeder einzelne Bürger könne zu diesem Kampf beitragen.
Vor 20 Jahren begann die Erfolgsgeschichte des World Wide Web - aber ist das Netz wirklich offen und frei? Ein Vergleich zeigt: Fünf Online-Giganten teilen das Web heute mit denselben Methoden unter sich auf, wie es Großkonzerne in den 1920er Jahren mit Radio und Telefon taten.
Das Internet in seiner bisherigen Form wird nicht nur durch Regierungen und fortschrittsfeindliche Unternehmen bedroht. Die Demontage eines offenen Netzes
Keine Partei stößt auf so viel Misstrauen wie die Berliner Piraten. Dabei haben sie jede Menge gute Ideen für die Politik der Zukunft. Sie müssen bloß durchhalten.
Mit einem leidenschaftlichen Plädoyer des schwedischen Außenministers für einen besseren Schutz der Freiheit im Netz hat der vierte European Dialogue on Internet Governance (EuroDIG) begonnen.
Vielen Verfechtern der Bürgerrechte und der verbliebenen Freiräume im Internet laufen derzeit trotz der heißen Temperaturen kalte Schauer über den Rücken. Auslöser der sich vor allem über Blogs verbreitenden Schockwellen ist die Saga, dass das Pendant zur US-amerikanischen Anti-Terrorgesetzgebung, dem heftig umstrittenen Patriot Act mit seinen weiten Überwachungsbefugnissen für Sicherheitsbehörden, angeblich fürs weltweite Netz schon in den Schubläden der Gesetzgeber liegt. Dies berichtete zumindest Lawrence Lessig, Rechtsprofessor an der Stanford University und Gründer des alternativen Copyrights-Projekts "Creative Commons", Ende Juli auf der Konferenz "Brainstorm: Tech" des US-Magazins Fortune in Kalifornien. Als Zeugen führte er niemand Geringeres an als Richard Clarke, den langjährigen Terrorabwehrstrategen der US-Regierung.
Die Regulierungsbehörde der Vereinigten Arabischen Emirate hat ein neues Regelwerk für die Zensur des Internet erarbeitet. Wie die Zeitung The National berichtet, müssen sich die beiden Internet-Provider des Landes, Etisalat und du, ab Ende August an die neue "Internet Access Management Policy" halten. Zukünftig soll für die Provider klarer sein, was sie zu filtern haben. Details über die Regeln sind aber nicht bekannt. Gleichzeitig sollen angeblich rund 1.000 Websites, die bisher blockiert wurden, freigegeben werden. Grund dafür dürfte sein, dass Inhalte, die von den Zensoren als anstößig empfunden werden, von diesen Seiten entfernt wurden. Um welche Seiten es sich handelt, verrät die Behörde nicht.
Ein Telekommunikationsanbieter haftet nicht für rechtswidrige Inhalte der Wikipedia, die er automatisch in seine Website einbindet. Dies entschied die für ihre bisherigen Haftungsregelungen gegenüber Foren, Blogs und der Presse höchst umstrittene 24. Kammer des Landgerichts Hamburg mit Urteil vom 26. Mai 2008 (Az. 324 O 847/07).
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Beklagte des Verfahrens ist ein Telekommunikationsanbieter, der unter anderem auf seiner Website den kompletten Inhalt der Online-Enzyklopädie Wikipedia zur Verfügung stellt. Der Kläger wurde 1993 wegen Mordes an einem Schauspieler zu lebenslanger Haft verurteilt und zwischenzeitlich auf Bewährung aus der Haft entlassen. Im Jahr 2006 war der Kläger bereits gegen die Beklagte vorgegangen und hatte dieser die Nennung seines vollen Namens gerichtlich verbieten lassen. In dem jetzigen Verfahren verlangte er von dem Anbieter die Unterlassung der Berichterstattung darüber, dass ihm angeblich ein Betrug zur Last gelegt wurde.
Im Europaparlament wird ein neues Regulierungsregime für den Zugang zu den so genannten Next Generation Networks (einheitliche Carrier-Netzwerke für Multimedia-Broadcasts, Daten und Sprache auf IP-Basis) diskutiert. Es könnte die Gefährdung der Netzneutralität dadurch mindern, indem Investitionen in neue Netzwerke durch mehrere Wettbewerber belohnt werden.
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Derzeit entwickeln Telekommunikationsunternehmen und Forschungsinstitute eine Vielzahl verschiedener Konzepte für die Netze der Zukunft. Experten befürchten, dass Unternehmen unter Umständen aufgrund des hohen Investitionsaufwands dazu übergehen könnten, den Zugang zu kostengünstigeren Angeboten des Wettbewerbs im offenen Internet zu blockieren. Der Grundsatz der Netzneutralität meint, dass der Zugang nicht beschränkt wird, sei es über die Art der Geräte, der Kommunikationsarten, der Inhalte, Adressen oder Plattformen. Auch darf die Kommunikation nicht durch andere Kommunikationsströme beeinträchtigt werden oder etwa bestimmter Datenverkehr priorisiert werden. In den USA wird bereits ein wesentlich restriktiverer Gesetzesvorschlag debattiert, der die Netzneutralität rechtlich absichern soll.
Während die bisherige juristische Literatur davon ausgeht, dass die Nutzung eines offenen WLAN zwar zivilrechtliche Schadensersatzansprüche auslösen kann, aber nicht strafbar ist, kommt nun eine Entscheidung des Amtsgerichts (AG) Wuppertal zu einem ganz anderen Ergebnis. Nach Ansicht des Richters stellt diese Art der Nutzung eines offenen Zugangs ein strafbares Abhören von Nachrichten sowie einen Verstoß gegen die Strafvorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) dar (Az. 22 Ds 70 Js 6906/06). Das Urteil erging bereits im Jahr 2007, wurde aber erst jetzt veröffentlicht und dürfte die erste Entscheidung zu dieser Problematik sein.
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Der Angeklagte des Verfahrens leistete sich aus finanziellen Gründen keinen Internetzugang. Ende 2006 nutzte er "vom Bürgersteig aus" ein offenes Funknetzwerk, von dem ihm bekannt war, dass dessen Besitzer den Zugang nicht verschlüsselt hatte. Er beabsichtigte dabei, die Internetnutzung ohne Zahlung eines Entgeltes und ohne Zustimmung des Betreibers zu erlangen. Der Geschädigte rief aber die Polizei, als er bemerkte, dass sich der Angeklagte mit seinem Laptop in seinen Computer "eingewählt" hatte. Obwohl dem WLAN-Betreiber durch die Tat kein finanzieller Schaden entstand, da er über eine Flatrate verfügte, erstattete er Strafanzeige. Die Polizei beschlagnahmte daraufhin den Laptop des Angeklagten.