Die bewährte grundsätzliche Zuständigkeit der Länder für polizeiliche Gefahrenabwehr, aber auch die Trennung zwischen Polizei und Nachrichtendiensten werden aufgehoben. Die rechtsstaatliche Polizei denaturiert zur Geheimpolizei, meint Peter-Alexis Albrecht.
Oberverwaltungsgericht erklärt Personenkontrollen aufgrund der Hautfarbe als unzulässige Diskriminierung, kaum vorstellbar ist jedoch, dass damit auch diese Praxis ein Ende haben wird.
Kein einziger Polizist wurde wegen Polizeigewalt beim G20-Gipfel in Hamburg angeklagt. Die Straflosigkeit ist eine Bankrotterklärung des vielbeschworenen Rechtsstaats und ein Freibrief für Täter:innen in Uniform. Ein Kommentar.