Medienregulierungsbehörde: Wegen "reißerischer" und "für jugendliche Seher schockierender" Berichterstattung über Brudermord
Budapest - Die seit Jahresbeginn mit ungewöhnlich starken Vollmachten ausgestattete Medienregulierungsbehörde NMHH hat ein Verfahren gegen den privaten Fernsehsender RTL Klub eingeleitet. Die Behörde beanstandet, dass die ungarische RTL-Tochter im Oktober des Vorjahres "reißerisch" und auf "für jugendliche Seher schockierende" Weise über einen brutalen Brudermord in einem südungarischen Dorf berichtet hätte, meldeten ungarische Medien am Dienstag. Zur "Störung der Ruhe selbst erwachsener Fernsehzuschauer" hätte außerdem beigetragen, dass eine blutbefleckte Matratze im Bild zu sehen gewesen sei.
Die RTL Group und die TV-Gruppe ProSiebenSat.1 gründen einem Medienbericht zufolge ein gemeinsames Internetportal. Entsprechende Pläne würden beide Unternehmen noch am Freitag zur wettbewerbsrechtlichen Prüfung der EU-Kommission vorlegen, berichtet die "Financial Times Deutschland" (Freitag-Ausgabe). RTL und ProSiebenSat.1 gründeten eine Gemeinschaftsfirma, die als technischer Dienstleister fungieren werde. Auf dem Onlineportal sollten Nutzer kostenlos Nachrichtensendungen, Serienfolgen, Filme und Shows abrufen können - bis zu sieben Tage nach der Fernsehausstrahlung. Das Portal werde dem US-Portal Hulu ähneln. Die neue werbefinanzierte Onlineplattform soll allen interessierten Sendern in Deutschland und Österreich offenstehen, ausdrücklich auch den öffentlich-rechtlichen Anstalten, heißt es in der "FTD".
Die EU-Kommission hat die Pläne von RTL und ProSiebenSat.1 zur Gründung eines gemeinsamen Internetportals nicht durchgewinkt. Nach einer ersten Prüfung sei die Kommission zu dem Ergebnis gekommen, dass der Wettbewerb auf den deutschen beziehungsweise österreichischen Märkten für Internetfernsehen und Internetwerbung beeinträchtigt werden würde, teilte die Behörde am Freitag mit. Die Auswirkungen auf diesen Märkten sollen jetzt von der deutschen und der österreichischen Wettbewerbsbehörde nach innerstaatlichem Recht geprüft werden.