Die Bundesregierung will ab Mitte 2009 im Rahmen von E-Government 2.0 technische und rechtliche Rahmenbedingungen für eine "sichere und verbindliche elektronische Kommunikation" einführen. Grundpfeiler sollen Bürgerportale mit sogenannten De-Mail-Diensten sein, schreibt das IT-Magazin iX in Ausgabe 10/08.
Bei der sechsstündigen Anhörung zur Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) am heutigen Montag im Bundestag waren sich Experten uneins, ob die geplante Ausforschung informationstechnischer Systeme grundrechtskonform durchführbar ist und ob die Ermittler dafür in Wohnungen eindringen dürfen sollten. Eine Lizenz zum Betreten der privaten vier Wände brächte laut BKA-Chef Jörg Ziercke "absolute Sicherheit", Zugriffe auf die Rechner Unverdächtiger auszuschließen. Sein Kollege vom bayerischen Landeskriminalamt, Peter Dahte, sprach sich mit ihm dafür aus, nach Vorbild der Regelungen für den "Bayerntrojaner" bundesweit zusätzlich zur "Fernbeeinflussung des Informationssystems" eine Manipulation vor Ort zu ermöglichen. Andernfalls würde das Kappen der Netzverbindung bei einer heimlichen Online-Durchsuchung bedeuten, dass die Polizisten "nicht mehr live mit drauf sind und damit blind werden".
Angesichts des Datenmissbrauchs bei der Deutschen Telekom hat der Verein FoeBuD einen "Neustart" für den Datenschutz gefordert. "Das heißt, alles was bisher gesammelt wurde, muss gelöscht werden. Und Datenbanken dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung wieder aufgebaut werden", sagte Vorstandsmitglied Rena Tangens der Frankfurter Rundschau. "Wir sollten uns ganz grundsätzlich klar machen: Sobald Datensammlungen da sind, ist auch immer das Potenzial gegeben, dass diese Daten missbraucht werden", betonte die Datenschützerin. Das liege an einem schwindenden Rechtsbewusstsein bei den Unternehmen.
Vor einem Jahrzehnt verfasste der Futurologe David Brin sein Sachbuch über die "transparente Gesellschaft". Experten stellten die Thesen des oft mit George Orwells "1984" verglichenen Werks rund um die digitale Durchsichtigkeit und das Ende der Privatsphäre nun während der Konferenz "Computers, Freedom, and Privacy 2008" (CFP) in New Haven (US-Bundesstaat Connecticut) auf den Prüfstand. Teils lobten sie dabei die Weitsicht des Autors, der den Versuch der Kontrolle personenbezogener Daten in der vernetzten Welt als Idee von gestern abtat und Privatheit als reine Geschmacksnote und soziale Erwartung charakterisiert hat. Teils warfen sie Brin aber auch eine Vermischung verschiedener Vorstellungen von Transparenz vor und verteidigten das Konzept des Datenschutzes.
Auf der Tagung Law Enforcement Technology (LE Tech) 2008 hat Microsoft Vertretern von Polizeibehörden aus über 35 Ländern Techniken zur Bekämpfung von Computer- und Internetkriminalität vorgestellt, darunter auch den Computer Online Forensic Evidence Extractor, kurz COFEE. Dabei handelt es sich um ein USB-Stick-Tool, das eine schnelle Abspeicherung von digitalen Daten für die forensische Beweissicherung gewährleisten soll. Das Tool hat Anthony Fung für Microsoft nach der ersten LE-Tech-Tagung im vergangenen Jahr entwickelt und bereits an einige Polizeibehörden, darunter auch in Deutschland, kostenlos verteilt. "In diese Dinge investieren wir beträchtliche Ressourcen", erklärte Microsofts Chefjurist Brad Smith. "Wir machen dies, um mitzuhelfen, dass das Internet sicher bleibt." Er räumte auch ein, dass Microsoft natürlich hier nicht ganz selbstlos handele, sondern vom Verkauf von Produkten an die Sicherheitsbehörden profitiere.
Unbekannte Passagen eines im März 2008 unterzeichneten Abkommens zwischen Deutschland und den USA zum behördlichen Datenaustausch sorgen für Empörung, berichtet der Spiegel in seiner kommenden Ausgabe. Das bilaterale Abkommen zwischen Deutschland und den USA "über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität" regelt den Datenaustausch zwischen den Ermittlern beider Ländern. So war bislang bekannt, dass die Behörden Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Informationen zur Begründung des Terrorismusverdachts austauschen. Außerdem schafft das Abkommen die Grundlage für einen automatisierten Austausch von Fingerabdruck- und DNA-Daten.
Im Hamburger Fall hatten die Strafverfolger auch die Zugangsdaten zu der fraglichen Mailbox erlangt. Nun scharrten die Beamten mit den Hufen, sich selbst in den Server des E-Mail-Providers einzuloggen und sämtliche Nachrichten in der fraglichen Mailbox unter die Lupe zu nehmen. Diesem Ansinnen erteilten die Hamburger Richter mit wenigen Worten eine kühle Abfuhr. Der betroffene Server des US-amerikanischen Providers befinde sich "innerhalb eines fremden Hoheits- und Territorialbereichs" und damit überhaupt nicht im Geltungsbereich der Strafprozessordnung.
Bei einem q/talk diskutierte der Sicherheitssprecher der österreichischen Grünen, Peter Pilz, am Dienstagabend im Wiener Museumsquartier mit einem Vertreter der quintessenz und über 120 Gästen. Thema war die umstrittene Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG) im Speziellen und der Überwachungsstaat im Allgemeinen. Das neu gefasste SPG verpflichtet Mobilfunker, auf Polizeibefehl Standortdaten und die internationale Mobilfunkteilnehmerkennung (IMSI) eines Handys preiszugeben. Gleichermaßen müssen Provider Name und Anschrift von Nutzern bestimmter IP-Adressen herausgeben. Eine richterliche Kontrolle der Wünsche der Polizei gibt es nicht mehr; eine Information der Betroffenen ist ebenso wenig vorgesehen, wie eine Löschung der erhobenen Daten.
Trotzdem wäre es "kompletter Unsinn", dass der gläserne Mensch beschlossene Sache sei, sagte Pilz: "In Europa hat es immer Konflikte zwischen Polizeistaat und Rechtsstaat gegeben. Die Rechte müssen neu erstritten werden." Das Projekt des Überwachungsstaates sei das Projekt einer "bornierten, radikalisierten Minderheit". Die Grünen würden seit vielen Jahren gegen den Überwachungsstaat und für Datenschutz kämpfen, oft von den Medien kaum beachtet
Das Bundesjustizministerium hat einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz auf Einsicht in ein Gutachten zur Auskunftserteilung über Verbindungsdaten zurückgewiesen. Die laut Medienberichten seit Juli vorliegende 472-seitige Studie über die "Rechtswirklichkeit" der staatlichen Abfrage von Informationen, wer wann mit wem per Telefon oder Internet in Kontakt stand, befinde sich nach wie vor im Stadium eines Entwurfs, begründet das Ressort von Ministerin Brigitte Zypries (SPD) die Ablehnung der Akteneinsicht. Noch immer prüfe das Bundesamt für Justiz gemeinsam mit dem Ministerium die Abnahme des Erfahrungsberichts des Freiburger Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht. Die jetzige Fassung solle nicht Bestandteil des entsprechenden Verwaltungsvorgangs werden.
Bürgerrechtler rufen bundesweit zur Teilnahme an einer Demonstration gegen die ausufernde Überwachung durch Wirtschaft und Staat auf. Am Samstag, den 22. September 2007 werden besorgte Bürgerinnen und Bürger in Berlin unter dem Motto "Freiheit statt Angst - Stoppt den Überwachungswahn!" auf die Straße gehen. Treffpunkt ist der Pariser Platz (Brandenburger Tor) um 14.30 Uhr.