Das Kinderpornosperrgesetz (oder, wie es eigentlich heißt, „Zugangserschwerungsgesetz“) war eines der absurdesten und unsinnigsten Gesetze, die wir je hatten, und das auch nie umgesetzt, nie befolgt, aber kürzlich wieder abgeschafft wurde. Also wäre das Thema eigentlich tot und begraben. Weil nun aber die Politik auf Landes-, Bundes- und auch auf EU-Ebene im Zusammenhang mit IT-Sicherheit, Terrorismus, Urheber- und Datenschutz und so weiter wieder heftig neue Internet-Regulierungen ventiliert, und die Mängel der Kinderpornosperre langsam in Vergessenheit geraten, will ich nochmal etwas – historisch – beleuchten, wie diese Kinderpornosperre entstanden ist und warum sie nicht funktionieren konnte.
Konzentriertes Arbeiten an aktuellen medienpolitischen Themen war Trumpf. Bei der Bundesfachgruppenkonferenz Medien, die sich am 26. Februar direkt an die dju-Bundeskonferenz anschloss, ging es um weltweite Pressefreiheit, eine angemessene Vergütung von Medienschaffenden sowie um die Frage, wie Rechte von Urhebern gewahrt und verbessert werden können. Was die Bewertung des bisherigen Tuns und die Strategien für die Zukunft betraf, waren sich die Delegierten in vielen Punkten einig. Kontroverse Positionen offenbarten sich vor allem bei einer Debatte über die „Zukunft des Urheberrechts im Zeitalter des Internets“.