Wer glaubt, das 2004 veröffentlichte Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) mit dem Tenor „Anwendersoftwareentwicklung kann freiberuflich sein“ erleichtere die freiberufliche Anerkennung, irrt. Im Gegenteil: Die Finanzämter ebenso wie die Finanzgerichte verlangen umfangreiche Unterlagensammlungen als Nachweis der Freiberuflichkeit. Dem zu Folge sind u. a. Selbstdokumentationen, Wissensvergleiche, Tätigkeitsbeschreibungen, Bestätigungen, Referenzen und Arbeitsergebnisse vorzulegen. Dabei kommt es nicht nur auf die Ausbildung, sondern auch auf die Tätigkeitsinhalte und die ingenieurmäßige und ingenieurvergleichbare Vorgehensweise an. Seit 1987 sind durch die Finanzgerichte und den BFH zahlreiche Urteile ergangen, die sich aber teilweise widersprechen und beim Leser für Verwirrung sorgen. Umso mehr ist eine stringente Beweisführung erforderlich.
"Angehörige Freier Berufe erbringen auf Grund besonderer beruflicher Qualifikation persönlich, eigenverantwortlich und fachlich unabhängig geistig-ideelle Leistungen im Interesse ihrer Auftraggeber und der Allgemeinheit. Ihre Berufsausübung unterliegt in der Regel spezifischen berufsrechtlichen Bindungen nach Maßgabe der staatlichen Gesetzgebung oder des von der jeweiligen Berufsvertretung autonom gesetzten Rechts, welches die Professionalität, Qualität und das zum Auftraggeber bestehende Vertrauensverhältnis gewährleistet und fortentwickelt."
Die Rechtsprechung des BFH (BFH-Urteil vom 24.08.1995, Bundessteuerblatt 1, 1995 11 S. 888) unterscheidet zwischen den System-Softwareentwicklern, denen eine ingenieurähnliche Tätigkeit zugeschrieben wird und die deshalb den Freiberuflern zugerechnet werden, und den Anwendungs-Softwareentwicklern, Programmierern und Beratern, die als gewerblich Tätige eingestuft werden.
Some safety experts say the underreporting problem is growing as more immigrants who typically underreport injuries enter the work force, and as more employers classify workers as independent contractors whose injuries aren’t tracked.
Coefficient of Inefficiency is a semi-humorous attempt of C. Northcote Parkinson to define the size of a committee or other decision making body at which it becomes completely inefficient.
Parkinson's Law states that "work expands so as to fill the time available for its completion." A more succinct phrasing also commonly used is "work expands to fill the time available."