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Ver.di zum Leistungsschutzrecht: Freie Journalisten sind nur bedingt freigestellt (CARTA 06.08.2010)


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Freie Journalisten sollen von Leistungsschutzabgaben freigestellt werden. Wie nun zeigt, könnte das gar nicht so einfach werden - weil die Berufsbezeichnung nicht geschützt ist.

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  • @meneteqel

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