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Frankreich und Luxemburg dürfen auf die Lieferung elektronischer Bücher, anders als bei Büchern aus Papier, keinen ermäßigten Mehrwertsteuersatz anwenden


Beschreibung

Urteile in den Rechtssachen C479/13 und C502/13 ; Gerichtshof der Europäischen Union, PRESSEMITTEILUNG Nr. 30/15, Luxemburg, den 5. März 2015

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  • @marita

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