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Re: Da muß man gar nicht in's Ausland schauen | Provider schützt Musiker vor seiner eige... | News-Foren


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Bundesverfassunggericht "Privilegierung der GEMA im Zivilverfahren unbedenklich" Streitpunkt: Zugunsten der GEMA besteht nach § 13 b Abs. 2 des Gesetzes über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (UrhWahrnG) die gesetzliche Vermutung, dass sie die Rechte jener Künstler wahrnimmt, für die sie Vergütungsansprüche geltend macht.

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