„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt." Mit Artikel 5, Absatz 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, wird den Medien in Deutschland eine große Macht gegeben. Noch dazu, da die Pressefreiheit zu den 19 Grundrechten gehört, die auch mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament nicht geändert werden können..