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heise online - 10.06.09 - LG-Urteil stärkt elektronische Leseplätze in Bibliotheken


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Die 6. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt hat einen Antrag des Fachverlags Ulmer zurückgewiesen, wonach Bibliotheken Werke aus ihrem Bestand erst nach Lizenzverhandlungen mit den Rechtehaltern digital zugänglich machen dürften.

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  • @torstenschuenemann

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