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heise online - Urteil: Keine Rundfunkgebühr für PC in Anwaltskanzlei


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Das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz hat der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) mit dem am heutigen Dienstag veröffentlichten Urteil vom 15. Juli (Az.: 1 K 496/08.KO) untersagt, Rundfunkgebühren für einen ausschließlich beruflich genutzten PC mit DSL-Internetanschluss zu verlangen, der nicht zum Empfang von Hörfunk oder Fernsehen bereitgehalten wird.

Geklagt hatte ein Rechtsanwalt, der in seiner Kanzlei einen PC für Schreib- und Recherchearbeiten nutzt. Über den vorhandenen DSL-Anschluss greift er eigenen Angaben zufolge auf Rechtsprechungs -Datenbanken zu, nutzt ihn für sonstige beruflich bedingte Recherchen sowie zur elektronischen Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung. Im Januar 2007 meldete er den PC bei der GEZ. Er teilte zusätzlich mit, er habe in seiner Kanzlei einen internetfähigen PC, den er jedoch nicht zum Rundfunkempfang nutze. Es sei deshalb verfassungswidrig, ihn zu Rundfunkgebühren heranzuziehen. Dennoch verlangte die GEZ Rundfunkgebühren in Höhe von monatlich 5,52 Euro. Hiergegen erhob der Rechtsanwalt nach erfolglosem Widerspruchsverfahren Klage.

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  • @torstenschuenemann

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