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Das deutsche Apothekenwesen wird aus Sicht der Bundesregierung von den Freihandelsabkommen CETA und TTIP nicht umgekrempelt: Fremd- und Mehrbesitzverbot blieben erhalten, ebenso die Apothekenpflicht, teilte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) gegenüber der ABDA mit.

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