Wir empfehlen unseren Betriebsräten, mit dem Arbeitgeber eine Rahmenbetriebsvereinbarung abzuschließen, in der alle wesentlichen Themen und wichtige spezifische Belange, zum Beispiel des Datenschutzes, geregelt werden. Die einzelnen Office-Anwendungen sollten sodann in Einzelbetriebsvereinbarungen ausgestaltet werden, die Anlage der Rahmenbetriebsvereinbarung werden. Auf diese Weise stellt der Betriebsrat die im Fall von Office 365 erforderliche Flexibilität und Anpassungsfähigkeit sicher.