536 Euro kostet die Münchner Zweizimmerwohnung des Hartz-IV-Empfängers. Zu teuer sagt das Amt und streicht den Mietzuschuss um 100 Euro. Für den Mann ist das ein existenzielles Problem - denn wer vermietet im teuren München schon an einen Langzeitarbeitslosen? Inzwischen leidet auch seine Gesundheit.
Nach dem Endspurt in letzter Minute ist nun klar, das Volksbegehren gegen Studiengebühren war erfolgreich. Damit kommt kommt es zu einem Volksentscheid, falls der Landtag die Studiengebühren nicht noch selbst abschafft.