Wenn ein EU-Staat Asylbewerber besonders schlecht behandelt, können andere EU-Staaten gezwungen sein, über deren Asylanträge zu entscheiden - auch wenn sie normalerweise nicht zuständig wären. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden.
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs muss eine EU-Verordnung zur Überwachung des Mittelmeers hinsichtlich der Rettung Schiffbrüchiger überarbeitet werden. Das stört Italien, Frankreich, Spanien, Griechenland und Malta gewaltig