Es müsse weiter ein Abstand zwischen dem Hartz IV-Satz und den Asylbewerberleistungen geben, "weil wir sonst noch mal mehr Wirtschaftsflüchtlinge anziehen", so Friedrich
Das Asylbewerberleistungsgesetz lügt schon im Titel. Es ist in Wahrheit ein Asylbewerberleistungsausschlussgesetz. Dieses Gesetz soll Flüchtlinge finanziell so kurz wie möglich halten, es soll sie abschrecken. Das Bundesverfassungsgericht enttarnt diese Lüge - und schreibt dem Gesetzgeber vor, eine Fundamentalwahrheit zu beachten.