Auf- und Ausbau digitaler Dienste müssen juristisch abgesichert werden, in ihrem Betrieb hängt die Akzeptanz bei BenutzerInnen nicht zuletzt davon ab, wie auf deren rechtl. Fragen und Bedenken reagiert wird. Welche Rechtskenntnisse sollten von BibliothekarInnen erwartet werden? Wie können BibliothekarInnen Rechtskompetenz in Aus- und beruflicher Weiterbildung erwerben?Die für Forschungsdatenmanagement (FDM) erforderlichen Rechtskompetenzen untersuchte Thomas Hartmann im BMBF-Verbundprojekt FDMentor (Abschluss April 2019). Konkrete Empfehlungen aus dem Projekt zielen darauf, mit bereits an Universitäten etablierten jur. Ansprechpartnern beim FDM zu kooperieren. Nach Impulsen aus den Projektergebnissen sollen die Teilnehmenden diskutieren, inwieweit jur. Kenntnisse zum Berufsbild der ForschungsdatenmanagerInnen gehören. Können sich Datenrepositorien und andere FDM-Services gut positionieren, wenn sie auch rechtl. Unterstützung in ihr Portfolio aufnehmen? Für das elektronische Publizieren, insb. im Open Access (OA), sind neben einem Verständnis für das mit OA verfolgte Ziel, Ansätzen und Geschäftsmodellen, im Kern Urheberrechtskompetenzen notwendig, die daher auch in der bibliothekarischen und informationswissenschaftl. Ausbildung zu verankern sind. Prof. Dr. jur. Ellen Euler verfolgt in der Lehre den Ansatz, angehenden BibliothekarInnen die erforderlichen Kompetenzen für die Beratungspraxis bei OA, digitalen Publikationsdiensten und Angeboten zu vermitteln. Offen ist, ob und wie das Angebot in der grundständigen Lehre ausgebaut werden kann bzw. ob ein tiefergehender Kompetenzaufbau hier überhaupt gelingen kann, oder ob nicht vielmehr für diesen Kompetenzbereich als Spezialgebiet ein zusätzl. Qualifizierungsangebot aufzubauen ist (z.B. Zertifikatsprogramm von Creative Commons für Bibliothekare). Dann müssen nicht alle Studierenden da durch, sondern nur die, die später tatsächlich in der beratenden Praxis tätig sind. Für alle anderen wäre es ggfs. eine Überforderung?