Die neue Steuer-ID ist ein staatlich verordnetes Personenkennzeichen, dem sich niemand entziehen kann. Nach eingehender Prüfung mussten wir feststellen, dass diese Nummer zu weit mehr als der Verbesserung der Steuerehrlichkeit genutzt werden soll. Die gesetzliche Regelung in § 139b der Abgabenordnung sieht ausdrücklich vor, dass später andere Behörden als das Finanzamt die Nummern verwenden dürfen, sogar eine Weitergabe an ausländische Stellen ist geplant.