Wer als selbstständiger Entwickler von Anwendungssoftware glaubt, durch das Bundesfinanzhof-Urteil (Az. XI R 9/03) im vergangenen Jahr von seinem Finanzamt automatisch als Freiberufler eingestuft zu werden, gibt sich unter Umständen einer falschen Hoffn
Nach der neuesten Rechtsprechung des BGH können allerdings auch Programmierer von Anwendungssoftware freiberuflich sein, sofern ihr theoretisches Wissen dem eines Ingenieurs (Informatikers) entspricht und sie bei der Entwicklung "klassisch ingenieurmäß