Freischreiber-Newsletter vom 28.05.2011: "wenn es den Verlagen gut geht, dann geht es auch den Journalisten gut. Okay, Spaß beseite: Solchen pauschalen Verheißungen glauben wir Freischreiber natürlich nicht, und deswegen wenden wir uns seit unserer Gründung gegen Buyout-Verträge und das Leistungsschutzrecht, das die großen Verlage politisch durchsetzen wollen. Jetzt vermelden wir einen Zwischenerfolg in unserer Lobby-Arbeit: Anfang dieser Woche waren unsere Vorstandsmitglieder Kai Schächtele und Julia Schoon zusammen mit Bertram Solcher, Vorsitzender von Freelens, beim Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.
Sie haben den dortigen Referenten ausführlich geschildert, was vom Versprechen der Verlage, die infrastrukturellen und finanziellen Grundlagen für Qualitätsjournalismus zu liefern, bei den Fotografen und Journalisten tatsächlich ankommt. Sie wiesen darauf hin, dass wir uns nicht als Gegner der Verlage verstehen, aber nicht mehr recht überzeugt sind von der einst in Stein gemeißelten Regel, dass es den Journalisten gut gehe, solange es den Verlagen gut geht. Und sie hatten den Eindruck, dass ihre Argumente auf fruchtbaren Boden fielen."
Auszug: "Wieder wollen sich die Verlage weitere Rechte sichern, und wieder soll dies auf Kosten der Autoren geschehen. Die Verlage, welche einmal als Partner ihrer Autoren galten, fordern von der Politik ein Leistungsschutzrecht, während sie selber die Leistung ihrer Autoren vom Gewinn, den die Verlage mit dieser Leistung machen, abkoppeln. Das Problem ist nicht nur, dass viele Medien die Arbeit ihrer freien Journalisten unangemessen bezahlen, sondern dass selbst renommierte Verlagshäuser dazu übergehen, sie gar nicht mehr zu bezahlen. Die Umsonst-Mentalität, welche die Verleger in Bezug auf das Internet beklagen, herrscht zunehmend in ihren eigenen Häusern.
Die Situation freier Autoren aber wird sich erst verbessern, wenn diese durch Buyout-Verträge entstandene Wettbewerbsverzerrung, die aus der Entkoppelung von Leistung und Gewinn entsteht, beseitigt wird. "
Forderungen: "- eine Beteiligung der Autoren am Gewinn aus der Mehrfachverwertung und hierfür eine nachvollziehbare Offenlegung der Erlöse; - Standardverträge, in welchen der Autor lediglich Rechte für die einmalige Nutzung und klar definierte, zeitlich begrenzte Zusatznutzung einräumt (etwa für die Online-Ausgabe und die Aufnahme in ein kostenfreies, allgemein zugängliches Archiv des Verlages oder eine App); - die Pflicht des Verlages, für weitere Verwertungen das Einverständnis des Autors einzuholen und diese zu honorieren;
- eine Informationspflicht des Verlages gegenüber dem Autor über alle tatsächlichen Nutzungen seines Textes