Für das analoge Fotokopieren sowie das Abspeichern auf Schulservern gelten für die Schulen klare Regeln. Die Rechtslage ist komplex. Daher haben die Länder gemeinsam mit den Bildungs- und Schulbuchverlagen sowie den Verwertungsgesellschaften WORT, Bild-Kunst und Musikedition eindeutige und pragmatische Regelungen geschaffen.